AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot , Verkauf und Lieferung erfolgt ausschließlich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Vorschriften des Kunden gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.

1. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss ist für den Kunden bindend. Für uns steht der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer vor,
insbesondere bei Modellwechsel, Ausfall des Vorlieferanten oder Preiserhöhungen. Dies gilt nur, wenn die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
Wir sind auch bei Irrtum über Modell und Preis, Berechnungsfehler oder begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigt den Vertragsschluss zu widerrufen .
Der Kunde wird unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Finanzierung des Kaufpreises sind wir berechtigt,
die Ausführung der Leistung bis zum Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist für den Darlehensvertrag (§ 355 Abs.1 u. 2 BGB) zurückzustellen.

2. Preise
Die Preise sind Festpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Besondere nicht im Kaufpreis enthaltene Leistungen, wie z.B. Dekorations-, Montage
oder lnstallationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind sofort fällig .Der Kaufpreis ist sofort zahlbar und fällig. Zahlungsaufschub,
Stundungen oder Scheckzahlungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.

3. Lieferung
Sofern eine Lieferung und/oder Montage vereinbart ist, ist diese im vereinbarten Festpreis innerhalb eines Umkreises von 150 km vom Firmensitz bis zum 3. Stockwerk enthalten.
Sofern keine Aufzugbenutzung möglich ist, ist die Verkäuferin berechtigt , bei Lieferung in höhere Stockwerke die hierdurch anfallenden Kosten zu berechnen.

4. Montage
Die Verkäuferin übernimmt keine Gewährleistung, dass bei aufzuhängenden Einrichtungs-gegenständen die Wände die notwendige Eignung haben.
Die Mitarbeiter der Verkäuferin sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen , die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen der Verkäuferin hinausgehen.
Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern der Verkäuferin ausgeführt, so geschieht dieses aus Gefälligkeit und führt zu keinerlei
vertraglichen Ansprüchen .

5. Änderungsvorbehalt .
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine
anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
Auch bleiben produktionsbedingten Abweichungen bei Elektrogeräten vorbehalten, insbesondere bezüglich Farbton und geringfügiger technischer Änderungen.

6. Lieferzeit - Lieferfrist
Die vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als Fixgeschäft im Sinne des BGB, sofern nicht ausdrücklich entsprechende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden
Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zusetzen. Liefern wir bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht,
kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Das gilt nicht, wenn uns kein Verschulden trifft (Höhere Gewalt, insbesondere Streik).
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

7. Zahlungsmodalitäten
Bei Vertragsabschluß sind15% der Kaufsumme als Anzahlung fällig.
Bei Freigabe zur Produktion 35% der Kaufsumme, bei Lieferung 40% der Kaufsumme,
bei Fertigstellung 10% der Kaufsumme. Bei Reklamationen (Einbehalt siehe Punkt 16)

8. Eigentumsvorbehalt
Ist der Kunde Verbraucher, bleiben sämtliche Liefergegenstände bis zur restlosen Zahlung unser Eigentum. Ist der Kunde Unternehmer, bleiben sämtliche Liefergegenstände bis zur
Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum . Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Käufer bzw. Empfänger pfleglich zu behandeln.

9. Annahmeverzug
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist nicht annimmt, die Annahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht annehmen zu wollen ,
können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Soweit der Annahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Kunde die
anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Wir sind berechtigt , für jeden angefangenen Monat 1% der Kaufsumme, mindestens jedoch EUR 8,- als Lagerkosten zu berechnen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder niedriger als die Pauschale entstanden. Wir können uns zur Lagerung auch einer Spedition auf
Kosten des Kunden bedienen .
Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht
oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt der Verkäuferin die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten .

10. Rücktritt und Zurückbehaltungsrecht
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zah-lungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die Geltendmachung
von Schadensersatz bleibt vorbehalten . Für die Warenrücknahme gilt Ziffer 10.
Bis zur vollständigen Bezahlung haben wir an der Ware ein Zurückbehaltungsrecht.

11. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts /oder der Rücknahme gelieferter Ware haben wir einen Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen , Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
Für infolge des Vertrags gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw., Ersatz in entstandener Höhe. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der
gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze v.H. (%) vom vereinbarten Kaufpreis ohne Abzüge als vereinbart:
Zeitraum nach der Lieferung: Polsterwaren sonstige Möbel
innerhalb des 1. Halbjahres 35 % 25 %
innerhalb des 2. Halbjahres 45 % 35 %.
innerhalb des 3. Halbjahres 60 % 45 %
innerhalb des 4. Halbjahres 70 % 55 %
innerhalb des 5. Jahres 98 % 85 %
innerhalb des 6. Jahres 100 % 95 %
Gegenüber diesen Pauschalsätzen bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass uns keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist. Ebenso bleibt uns der
Nachweis offen, dass höhere, als die im vorgenannten Pauschalsatz genannten Einbußen ent-standen sind und das Recht vorbehalten, diese höheren Beträge anstelle des
Pauschalsatzes zu fordern.
Die vorstehenden Absätze gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem
damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

12. Gewährleistung
Bei Mängeln der Kaufsache stehen dem Käufer die in § 437 BGB bezeichneten Rechte zu. Ist der Kunde Verbraucher, hat er bei Mängeln der Ware zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern , wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für
Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Rück-trittsrecht bzw. Schadenersatzanspruch steht dem Kunden nur zu,
wenn er uns zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Die Fristsetzung ist lediglich in den in den §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 und 440 BGB genannten Fällen
entbehrlich. Bei nur geringfügigen Mängeln oder Pflichtverletzungen ist ein Rücktrittsrecht des Kunden ausgeschlossen. Geringfügige Mängel liegen insbesondere dann vor ,wenn

- die Mängelbeseitigungskosten weniger als 10 % des Kaufpreises betragen,
- lediglich unerhebliche optische Beeinträchtigungen vorliegen , die die Funktionstauglichkeit des Kaufge genstandes nicht beeinträchtigen,
- die Mängel ohne besonderen Aufwand vom Käufer selbst behoben werden können, oder
- die Mängel nach einer nicht vollständig gelungenen Nachbesserung unerheblich geworden sind

Bei Rücktritt hat der Kunde die mangelhafte Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie zum Beispiel Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit,
starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

13. Mängelanzeige und Verjährung .
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel
unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns; unterbleibt die Unterrichtung, erlöschen die Rechte bei Mängel zwei Monate nach
Feststellung des Mangels durch den Verbraucher. Dies gilt nicht bei Arglist. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher .
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung eines
Rechtes wegen eines Mangels ausgeschlossen. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware; bei gebrauchten Sachen wie Ausstellungsstücke
oder Muster 1 Jahr. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung. Auch bei Nacherfüllung durch Neulieferung beginnt keine neue Gewährleistungsfrist.

14. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehil-fen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiters gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
Schadens-ersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Entstehen und Kenntnis davon. Dies gilt nicht wenn uns Arglist vorgeworfen werden kann.

15. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu vergüten. Die Geltendma-chung darüber hinausgehenden weiteren Verzugschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 286 Abs.3 S.1 BGB) spätestens nach 30 Kalendertagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung in
Höhe des gesetzlichen Zinssatzes in Verzug gerät. Für jedes Mahnschreiben wird eine Kostenpauschale von EUR 10.00 vereinbart.
Dies gilt auch für vereinbarte Anzahlungen, nach Eintritt des Zahlungsverzuges durch den Kunden sind wir berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, die unter Ziffer 8 genannte
Entschädigung wegen Nichterfüllung ist fällig.

16. Einbehalt bei Beschädigungen/Reklamationen/Fehlteilen
Im Falle von Beschädigungen, Fehlteilen oder sonstigen berechtigten Reklamationen hat der Kunde das Recht, einen angemessenen Betrag bis zur Behebung einzubehalten,
der jedoch den Wert des beschädigten/reklamierten/fehlenden Teiles nicht überschreiten darf.

17. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir, soweit geschäftsnotwendig und nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig , seine Daten EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

18. Vertragsänderungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages. Die Änderung dieser Bestimmung bedarf ebenfalls der Schriftform.

19. Gerichtsstand
Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrecht-liches Sondervermögen, Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt
wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

20. Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung.

21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sofern einzelne Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Verkauf- und Lieferbedingungen ungültig sind, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.
Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und dem Zweck der weggefallenen Bestimmung weitestgehend entspricht.